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HÄUFIG GEFRAGT

Über Bekannte und Freunde, Vorort Auschreibungen und Schilder beobachten, ausländische und italienische Makler ansprechen, oder verscheidene Immobilienportale durchwühlen.

Bevor man einen Vorvertrag erstellen kann, braucht man eine s.g. Steuernummer. Diese dient in Italien nicht nur als Steuernummer, sondern als eine lebenslange ID-Nummer. Ohne diese ID Nummer – dem codice fiscale -kann man weder ein Bankkonto eröffnen, noch Strom, Wasser oder Mobiltelefon bestellen. Die Nummer kann Vorort bei der Agenzia delle entrate oder über die italienische Vertretung in Deutschland beantragt werden.

- Ist der Verkäufer eine Privatperson ein Unternehmen, aber nicht das „bauende Unternehmen“, das „bauende“ Unternehmen (oder der Betrieb, der die Immobilie saniert hat), wobei die Arbeiten vor über 4 Jahren beendet wurden; dann besteht eine Verpflichtung für die Zahlung der folgenden Steuern: • Registersteuer 9 % (berechnet vom Katasterwert) • Hypothekensteuer 2% beim Zweitwohnsitz, sonst 50 Euro • und Katastersteuer 1% beim Zweitwohnsitz, sonst 50 Euro • Mehrwertsteuer auf Neubauten 10% bei Zweitwohnsitz

Herkunftsurkunde, Städtebauliche Dokumentation, Katasteraspekte, Zertifizierung der Installationen, APE (Energieausweis) (jede Spalte beinhaltet verschiedene Dokumente) Bericht eines Technikers/Architekten

Es gibt Formalitäten, die in Italien oft gebraucht werden, aber keine Vorschrift sind. Es gilt Preis und Zahlungsmodalitäten zu verhandeln, der Rest ist verhandelbar. Unsere Kunden erhalten eine schriftliche Übersicht, wie auch vollständige Beratung.

Es handelt sich um ein sehr heikles Dokument, das aufgenommen wird. Es handelt sich um ein wichtiges Dokument, das für beide Parteien negative Folgen haben kann, wenn es oberflächlich oder fehlerhaft erstellt wird. Es ist ratsam, einen Vorvertrag von einem Notar aufsetzen zu lassen.